Liebe Engagierte, am 2. September tagt die externe Jury, um über aktuelle Förderanträge im Rahmen unserer »Mikroprojektförderung« zu entscheiden.
Bitte reichen Sie ihr Anträge bis zum 24. August 2020 postalisch oder per E-Mail bei uns ein.
Einen Antrag auf Förderung können gemeinnützige Organisationen (Migrantenorganisationen und lokale integrativ wirkende Vereine) stellen.
Antragsberechtigt sind zudem Netzwerke und Initiativen, die mit ihrem Projekt die Förderziele erfüllen. Für Initiativen müssen zwei beteiligte Einzelpersonen die volle Haftung für die gemeinnützige und vertragsgemäße Verwendung der Fördermittel vor Projektbeginn schriftlich garantieren. Die Projekte können in Dresden und/oder den Landkreisen Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz / Osterzgebirge durchgeführt werden.
Wir empfehlen vor Antragstellung eine persönliche Beratung, da hier die grundsätzliche Förderfähigkeit und ggf. alternative Fördermöglichkeiten besprochen werden können. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!
Ausführliche Informationen zu unseren Förderbedingungen und der Anstragstellung haben wir hier zusammengestellt: Mikroprojektförderung