Antragsfristen im Oktober: Projektförderung LHP und Ehrenamtspauschale für 2023

Liebe Engagierte, wir möchten euch daran erinnern, dass im Oktober Antragsfristen für die Förderprogramme »Lokales Handlungsprogramm« (kurz:LHP) und »Wir für Sachsen« ( Ehrenamtspauschale für 2023) enden. Die Antragsfristen sind der 20. Oktober sowie der 31. Oktober 2022.

Außerdem gibt es noch freie Fördermittel in der Mikroprojektförderung bei LHP. Solltet ihr Fragen zu den Themen haben, so könnt uns gern kontaktieren.

 

»Lokales Handlungsprogramm« (LHP) der Stadt Dresden: Projektförderung und Mikroprojektförderung

Antragsfrist Projektförderung für Quartal I / 2023: 20. Oktober 2022

Mit der Projektförderung »Lokales Handlungsprogramm« fördert die Stadt Dresden zivilgesellschaftliche Initiativen sowie engagierte Menschen, die sich für die Stärkung von Demokratie, gegenseitigem Respekt und Weltoffenheit in Dresden einsetzen. Bis 20.Oktober 2022 können Anträge für Projekte eingereicht werden, die 2023 stattfinden sollen.
Weitere Informationen unter: www.dresden.de/lhp

Das Förderprogramm von LHP beinhaltet auch eine vereinfachte »Mikroprojektförderung bis 1000 Euro«. Hierfür stehen derzeit noch freie Fördermittel zu Verfügung. Bei der Antragstellung müsst ihr zwei Dinge beachten:

  • Eure Projekte müssen spätestens am 31. Dezember 2022 beendet sein.
  • Eure Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn eures Projektes vorliegen.

Für Fragen steht euch die externe Koordinierungs- und Fachstelle der »Partnerschaft für Demokratie« Dresden zur Verfügung. Alle Informationen findet ihr unter: www.demokratie-dresden.de/Projektfoerderung.

 

Ehrenamtsförderprogramm »Wir für Sachsen« (Ehrenamtspauschale für 2023)

Antragsfrist: 31. Oktober 2022

Alle Vereine, die sich im Rahmen der Integrationsarbeit engagieren, können für ehrenamtlich Aktive noch bis zum 31.Oktober 2022 die Ehrenamtspauschale für 2023 bei der Bürgerstiftung Dresden beantragen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 20 Stunden pro Monat umfasst. Eine Mitgliedschaft der aktiven Person im Verein ist nicht erforderlich. Die Antragstellung ist ausschließlich online über das »Förderportal Wir für Sachsen« möglich. Weiter zum »Wir für Sachsen« Förderportal .

Die Bürgerstiftung bietet im Oktober weitere kostenfreie Online-Seminare zum Kennenlernen des neuen Förderportals an. Die Termine sind auf der Webseite veröffentlicht: buergerstiftung-dresden.de.