Bis zum 31. Juli 2021 können wieder gemeinnützige Organisationen oder freie Träger sowie Selbsthilfegruppen, -initiativen und bürgerschaftlich engagierte Gruppen, Fördergelder für ehrenamtliche Projekte beantragen. Die Förderung erfolgt gemäß § 2 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die geeignet sind, das bürgerschaftliche Engagement(BE) zu stärken und das Ehrenamt zu würdigen. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember diesen Jahres realisiert werden. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Alle Antragsunterlagen und Informationen findet ihr unter: www.dresden.de/ehrenamt (Abschnitt: »Kommunales Ehrenamtsbudget«)
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag auf Förderung können Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige freie Träger sowie Selbsthilfegruppen, -initiativen und bürgerschaftlich engagierte Gruppen stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, welche
- zum Anschub und zur Erprobung von Maßnahmen bzw.
- Projekten zur Verbesserung der Infrastruktur,
- Projekte zur Erprobung bzw. Einführung neuer Konzepte,
- zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Würdigung des Ehrenamtes
zum Inhalt haben.
Antragsfrist und Förderzeitraum
Die Antragsfrist geht vom 1. Juni bis spätestens zum 31. Juli 2021. Eure Anträge müsst ihr per Post einreichen. Die Adresse findet ihr auf der Internetseite. Zusätzlich sind die Anträge im pdf-Format per E-Mail einzureichen ( ehrenamt@dresden.de ). Der Förderzeitraum ist innerhalb eines Jahres. Das heißt, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Eigenanteil und förderfähige Ausgaben
10 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme sind als Eigenanteil zu erbringen. Dieser kann auch als Eigenleistung, z. B. als eingebrachte ehrenamtliche Arbeitszeit erfolgen. Gefördert werden Personalkosten bis zu 80 Prozent sowie Verwaltungs- und Sachausgaben bis zu 8 Prozent auf anerkannte Personalkosten. Nicht förderfähig sind Darlehen, Gebühren, Kautionen, Zinsen, Abschreibungen sowie alkoholische Getränke, Lebensmittel und Cateringkosten.
Weitere Informationen und sämtliche Antragsunterlagen findet ihr unter: www.dresden.de/ehrenamt (Abschnitt: »Kommunales Ehrenamtsbudget«). Für Fragen stehen wir euch gern zur Verfügung.