Mikroprojektfonds 2022 – Antragsunterlagen sind online

Auch im kommenden Jahr fördern wir wieder eure Projektideen über unseren Mikroprojektfonds. Wir haben alle Antragsunterlagen für das Jahr 2022 aktualisiert und online gestellt. Es gibt einige Änderungen bei den Förderbedingungen und Förderperioden, über dir wir euch an dieser Stelle informieren wollen.

 

Was ist neu bei der Mikroprojektförderung 2022?

Die Antragsfristen für die Förderperioden sind:

  • Förderperiode   I / 2022: 31. Januar 2022
  • Förderperiode  II / 2022: 31. März 2022
  • Förderperiode III / 2022: Termin wird noch bekanntgegeben

Wenn ihr plant ein Projekt über unseren Förderfonds fördern zu lassen, dann beachtet, dass euer Projekt bis zum 31.Oktober 2022 durchgeführt und abgeschlossen sein muss.
Projekte deren Laufzeit nach dem 31.Oktober 2022 enden sollen, können wir nicht fördern.

Im kommenden Jahr werden pro Antragsteller*in maximal zwei Projekte und gegebenenfalls ein Startpaket gefördert.
Diese Höchstgrenze gilt sowohl für Projekte mit einer Fördersumme bis zu 2000 Euro als auch für Projekte mit einer Fördersumme unter 500 Euro.

Antragsunterlagen

Sämtliche Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren findet ihr auf unserer Webseite unter Förderung.

Die aktuellen Förderbedingungen und die Formulare für die Antragstellung könnt hier herunterladen: Antragsformulare Mikroprojektförderung 2022

Antragswerkstatt

Wir empfehlen allen Antragsteller*innen den Besuch unserer Antragswerkstatt. In dieser Veranstaltung erhaltet ihr eine Einführung in die Förderungbedingungen und die Antragstellung zur Mikroprojektförderung.

Die nächste Antragswerkstatt findet am 17. Januar 2022, von 17.00 bis 19.00 Uhr, statt. Anmelden könnt ihr euch unter: Antragswerkstatt.