Corona-Pandemie: strengere Regeln ab 8. November in Sachsen

Seit heute gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung und die Regelungen werden für bestimmte Bereiche verschärft. Hintergrund sind die seit Wochen steigenden Infektionsfälle in ganz Sachsen und das Erreichen der sogenannten Vorwarnstufe.

Die wichtigste Änderung betrifft den Zugang zu bestimmten Bereichen bzw. Einrichtungen. In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus. Die 2G-Regelung wird in bestimmten Bereichen zur Pflicht, d.h. Zutritt haben nur genesene und geimpfte Menschen. Dies betrifft die Bereiche:

  • Veranstaltung und Feste in Innenräumen,
  • den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • Innengastronomie,
  • den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken sowie
  • sämtliche Großveranstaltungen über 1.000 Personen

Die Regelungen des 2G-Optionsmodells gelten in diesem Fall nicht – vielmehr gilt eine Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes, eine Kontakterfassung sowie ein Abstandsgebot. Zudem müssen Veranstaltungen mit weniger Besucher*innen stattfinden.

Für Beschäftigte in den oben genannten Bereichen greift keine 2G-Regelung. Sie können auch mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung und einem tagesaktuellen negativen Testnachweis arbeiten. Sowohl in der Vorwarn- als auch in der Überlastungsstufe bleiben unter 16-Jährige und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, von der 2G-Vorgabe wie bislang auch ausgenommen.

Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt zunächst bis zum 25.November.

 

Weiterführende Informationen:

Amtliche Bekanntmachung in Leichter Sprache

Amtliche Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen vom 8.11.2021

Aktuelle Zahlen zu den Infektionsfällen in Sachsen

Informationen zu Corona-Maßnahmen in den Landkreisen

Stadt Dresden

Landkreis Mittelsachsen

Landkreis Meißen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge